Eine klar formulierte Patientenverfügung entlastet Angehörige, Ärzte und Pflegende.
Die Patientenverfügung ist ein wesentlicher Teil der gesundheitlichen Vorausplanung. Viele Menschen haben Vorstellungen davon, wie sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn sie durch Krankheit (z.B. Demenz) oder Unfall nicht mehr in der Lage sind, sich zu äussern. In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich festhalten, wie in solchen Situationen in Ihrem Sinne gehandelt werden soll.
GGG Voluntas bietet seit 1993 individuelle Beratungen zur Patientenverfügung an. Unser Ziel ist es, Menschen durch Beratung in ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen. Im Rahmen eines Gesprächs hält die Beraterin, der Berater Ihre persönlichen Einstellungen in einer Werterklärung schriftlich fest. Angaben zu medizinischen Massnahmen werden sorgfältig besprochen, ebenso die Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll. Auch Auswahl und Aufgaben einer Vertretungsperson werden angesprochen.
Wenn alle Fragen geklärt sind und die individuelle Patientenverfügung vollumfänglich Ihrem Willen entspricht, erhalten Sie diese zur Unterzeichnung.
Nach Abschluss der Patientenverfügung erhalten Sie einen persönlichen Ausweis in Kreditkartenformat. Darauf ist vermerkt, wo Ihre Patientenverfügung hinterlegt ist, resp. angefordert werden kann.
GGG Voluntas bietet die Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel MNZ an, damit sie rund um die Uhr angefordert werden kann.
GGG Voluntas erinnert Sie alle zwei bis drei Jahre daran, die Patientenverfügung auf ihren Inhalt zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Auch wenn keine Änderung nötig ist, empfehlen wir, spätestens nach fünf Jahren die Patientenverfügung neu zu datieren und zu unterzeichnen.
Unsere Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, Ihren Willen auf Papier zu bringen.Eine langjährige Beraterin erzählt hier aus der Praxis.
GGG Voluntas
Leimenstrasse 76 (Hinterhaus)
4051 Basel (Schweiz)
+41 61 225 55 25
Dienstag bis Freitag: 9–12 Uhr
Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Patientenverfügung finden Sie hier.