Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Patientenverfügung. Gerne beantworten wir auch jede andere Ihrer Fragen persönlich am Telefon oder per E-Mail.
Eine Patientenverfügung ist eine schriftlich abgefasste und handschriftlich unterzeichnete Willenserklärung im Bezug auf medizinische Massnahmen für den Fall von Urteilsunfähigkeit. Die Patientenverfügung von GGG Voluntas entsteht aufgrund einer persönlichen Beratung und beschreibt Ihre individuellen Vorstellungen so konkret wie möglich. Das Verfassen einer Patientenverfügung ist freiwillig – niemand muss eine Patientenverfügung erstellen. Dabei helfen Gespräche mit Angehörigen und Fachpersonen, wie z.B. Ihrem (Haus)-Arzt, Ihrer (Haus)-Ärztin, oder auch einer Beratungsstelle, damit alle offenen Fragen geklärt werden können.
Eine Patientenverfügung kommt nur zum Einsatz, wenn Entscheide zur medizinischen Behandlung anstehen und man selber seinen Willen dazu nicht mehr äussern kann, d.h. urteilsunfähig ist. Ein festgehaltener Wille kann die Entscheidungsfindung für die vertretungsberechtige Person und das medizinische Behandlungsteam erleichtern und hilft, Sie gemäss Ihrem Willen zu behandeln.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Patientenverfügung ist generell empfehlenswert, wobei berücksichtigt werden sollte, dass dieser Prozess in der Regel Zeit braucht. Diverse Organisationen wie z.B. GGG Voluntas sowie die Hausärztinnen und Hausärzte bieten Beratungen und Unterstützung zur Erstellung einer Patientenverfügung an. Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren oder hier eine Vorlage herunterladen.
GGG Voluntas stellt für Sie einen persönlichen Ausweis im Kreditkartenformat aus. Dieser Ausweis gibt Auskunft über die Patientenverfügung und zeigt, wo sie angefordert werden kann.
GGG Voluntas bietet die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung bei der MNZ – Stiftung Medizinische Notrufzentrale Basel zu hinterlegen. Ihre persönliche Verfügung kann somit jederzeit abgerufen und übermittelt werden.
Wenn eine Patientenverfügung erstellt wurde, ist es wichtig, dass diese zu gegebener Zeit rasch greifbar ist und so zum Tragen kommen kann. GGG Voluntas empfiehlt deshalb, Ihren persönlichen Ausweis, welcher über die erstellte Patientenverfügung informiert, am besten bei der Versichertenkarte im Portemonnaie aufzubewahren. Zudem empfiehlt es sich, eine Kopie der Patientenverfügung Ihrem Hausarzt oder behandelnden Arzt sowie Ihrer Vertretungsperson zu übergeben. Auf Wunsch kann GGG Voluntas Ihre Patientenverfügung gegen eine Gebühr bei der MNZ – Stiftung Medizinische Notrufzentrale Basel hinterlegen, damit Ihre Verfügung jederzeit abgerufen und übermittelt werden kann.
In der Patientenverfügung benennt der Verfasser eine natürliche Person, die im Fall seiner Urteilsunfähigkeit mit dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen bespricht und im Namen des urteilsunfähigen Patienten entscheiden soll. Idealerweise wird auch eine Ersatzperson genannt, für den Fall, dass die bezeichnete Person für die Aufgaben nicht verfügbar ist.
In erster Linie ist die Person zur Vertretung berechtigt, die in einer Patientenverfügung (oder in einem Vorsorgeauftrag) speziell für medizinische Massnahmen als zuständig bezeichnet worden ist. In zweiter Linie ist es der Beistand/die Beiständin, dem/der die Erwachsenenschutzbehörde die Vertretung bei medizinischen Massnahmen übertragen hat. Anschliessend wird Angehörigen/Nahestehenden der Reihe nach das Recht eingeräumt, die urteilsunfähige Person bei medizinischen Massnahmen zu vertreten.
Die freiwilligen Beraterinnen und Berater von GGG Voluntas beraten persönlich und umfassend zur Patientenverfügung, auf Wunsch auch zum Antrag auf Ernennung eines Beistandes oder einer Beiständin und zur Bestattungsverfügung. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs erstellen sie mit Ihnen Ihre persönlichen Dokumente. Ein persönlicher Ausweis zeigt, wo die Patientenverfügung angefordert werden kann und wir erinnern Sie regelmässig daran, Ihr persönliches Dokument auf dem aktuellen Stand zu halten. Damit die Patientenverfügung jederzeit angefordert werden kann, bietet GGG Voluntas die Hinterlegung bei der MNZ - Stiftung Medizinische Notrufzentrale Basel (MNZ) an.
GGG Voluntas
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4051 Basel (Schweiz)
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