Gesundheitliche Vorausplanung ist eine Weiterentwicklung und Ergänzung der Patientenverfügung.
Gesundheitliche Vorausplanung trägt dazu bei, dass Menschen möglichst lang selbst bestimmen und Angehörige sowie medizinische Fachpersonen vom Entscheidungsdruck entlasten können, wenn sie stellvertretend entscheiden müssen.
Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung werden persönliche Werte und Wünsche hinsichtlich Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder am Lebensende mit der Hausärztin/dem Hausarzt oder anderen Fachpersonen besprochen. Die Ergebnisse können in geeigneten Dokumenten – Patientenverfügung, Ärztliche Notfallanordnung, Behandlungsplan – festgehalten werden.
Gesundheitliche Vorausplanung ist ein nationales Konzept mit regionaler Umsetzung, bei welchem GGG Voluntas massgeblich beteiligt ist. Auf der Website www.gesundheitliche-vorausplanung-bb.ch finden sich detaillierte Informationen.
Ein kostenloses E-Learning führt mit theoretischen und praktischen Inputs in das Thema ein.
An einer 2-stündigen Weiterbildung für Mitarbeitende aus dem APH-Bereich führen am 18. März 2025 PD em. Dr. med. Klaus Bally vom Universitären Zentrum für Hausarztmedizin und Jikkelien Bohren, Geschäftsleiterin von GGG Voluntas, in das Thema ein. Anhand konkreter Fallbeispiele wird aufgezeigt, wann die Gesundheitliche Vorausplanung sinnvoll ist und wie sie eingesetzt wird. Weitere Informationen finden Sie hier.
Eine aktuelle Studie zeigt, dass die Erfolgsaussichten einer Wiederbelebung oft überschätzt werden, was die Entscheidung über Reanimationsmassnahmen beeinflusst. Am 30.10.2024 haben wir uns mit Dr. Christoph Becker vom Unispital Basel, Abteilung Medizinische Kommunikation / Psychosomatik, und Dr. Marc Lüthy, ärztlicher Leiter Sanität Basel-Stadt, unterhalten, wie man zu einer Entscheidung kommen und diese dokumentieren kann.