Gesundheitliche Vorausplanung ist eine Weiterentwicklung und Ergänzung der Patientenverfügung.
Gesundheitliche Vorausplanung trägt dazu bei, dass Menschen möglichst lang selbst bestimmen und Angehörige sowie medizinische Fachpersonen vom Entscheidungsdruck entlasten können, wenn sie stellvertretend entscheiden müssen.
Bei der Gesundheitlichen Vorausplanung werden persönliche Werte und Wünsche hinsichtlich Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder am Lebensende mit der Hausärztin/dem Hausarzt oder anderen Fachpersonen besprochen. Die Ergebnisse können in geeigneten Dokumenten – Patientenverfügung, Ärztliche Notfallanordnung, Behandlungsplan – festgehalten werden.
Gesundheitliche Vorausplanung ist ein nationales Konzept mit regionaler Umsetzung, bei welchem GGG Voluntas massgeblich beteiligt ist. Auf der Website www.gesundheitliche-vorausplanung-bb.ch finden sich detaillierte Informationen.
Ein kostenloses E-Learning führt mit theoretischen und praktischen Inputs in das Thema ein.