Die Aktualisierung der Patientenverfügung.

Wir erinnern Sie regelmässig daran, Ihre Patientenverfügung zu überprüfen, ob sie noch Ihrer aktuellen Lebens- und Gesundheitssituation entspricht.

Soll die Patientenverfügung Ihren aktuellen Willen widerspiegeln, ist es wichtig, dass der Moment der Unterzeichnung nicht zu lange zurückliegt. Auch wenn keine Änderung nötig ist, empfiehlt GGG Voluntas, die Patientenverfügung spätestens nach fünf Jahren neu zu unterzeichnen und zu datieren.

Aktualisierungsschreiben alle zwei bis drei Jahre

Wenn Sie bei GGG Voluntas eine Patientenverfügung erstellt haben, erinnern wir Sie alle zwei bis drei Jahre daran, die Patientenverfügung auf ihren Inhalt zu überprüfen und zu aktualisieren. Sie können dann den Inhalt unverändert bestätigen oder, wenn sich Ihre Lebensumstände geändert haben, die für die Patientenverfügung relevant sind (z.B. Gesundheit, Krankheit, Lebenssituationen, persönliche Werthaltung), eine Erneuerungsberatung mit uns vereinbaren. Die Kosten finden Sie hier.

So erreichen Sie uns

GGG Voluntas
Leimenstrasse 76 (Hinterhaus)
4051 Basel (Schweiz)

+41 61 225 55 25
Dienstag bis Freitag: 9–12 Uhr

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