Die persönliche Beratung.

Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater nehmen sich Zeit, Ihren Willen auf Papier zu bringen.

Die freiwilligen Beraterinnen und Berater von GGG Voluntas gehen die Patientenverfügung Punkt für Punkt mit Ihnen durch und halten Ihre Wünsche und Vorstellungen fest. Sie schreiben Ihre Patientenverfügung aufgrund Ihrer Angaben und unter Einhaltung medizinischer, ethischer und rechtlicher Anforderungen.

Unsere freiwilligen Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht und behandeln sämtliche Aussagen und Unterlagen mit grösster Vertraulichkeit. Sie sind für die Beratung zur individuellen Patientenverfügung eigens geschult und werden regelmässig weitergebildet. Unsere Beraterinnen und Berater bringen zudem ihre grosse Lebens- und Berufserfahrung in die Beratung mit ein.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir sind für alle Fragen rund um das Thema Patientenverfügung gerne für Sie da.

Patientenverfügung GGG Voluntas

Die 3-seitige Patientenverfügung von GGG Voluntas wird in einem vertraulichen Rahmen bei uns auf der Geschäftsstelle erstellt. Auf Wunsch können wir auch einen Hausbesuch anbieten. In einem ersten Gespräch werden Ihre persönlichen Überzeugungen besprochen und zusammengefasst. Kurz darauf erhalten Sie einen Vorschlag Ihrer Patientenverfügung zur Überprüfung. In einem zweiten Gespräch klären Sie mit Ihrem Berater, Ihrer Beraterin Angaben zu medizinischen Massnahmen und mögliche Situationen der Urteilsunfähigkeit. Wenn alle Fragen geklärt sind und die Patientenverfügung vollumfänglich Ihrem Willen entspricht, erhalten Sie diese zur Unterzeichnung. Abschliessend senden wir Ihnen Ihren persönlichen Ausweis sowie Kopien Ihrer Patientenverfügung und hinterlegen das Original, falls gewünscht, bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel.

Basler Patientenverfügung

Die Basler Patientenverfügung wurde vom Universitätsspital Basel, der MedGes Basel, dem Felix Platter-Spital und GGG Voluntas entwickelt. Sie liegt auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch vor und kann online ausgefüllt oder in Papierform bei GGG Voluntas angefordert werden. Wenn Fragen zu einzelnen Inhalten auftauchen oder Sie unsicher sind, wie Sie diese beantworten können, so empfehlen wir Ihnen, sich von Ihrem Hausarzt, Ihrer Hausärztin oder in einem Gespräch bei GGG Voluntas beraten zu lassen.

Antrag auf Beistandschaft (Wunschbeistand)

Sie können nicht nur Ihren Willen für die medizinische Behandlung im Voraus kundtun. Mit einem Antrag auf Ernennung eines Beistandes oder einer Beiständin können Sie bestimmen, wer Sie im Fall der Urteilsunfähigkeit in anderen Belangen rechtlich vertreten soll. Dieser Antrag wird ebenfalls in einem persönlichen Gespräch mit einer Beraterin, einem Berater verfasst.

Bestattungsverfügung

In der Bestattungsverfügung können Sie Ihre Bestattungswünsche festhalten, z.B. die Bestattungsart, den Ort, die Gestaltung der Feier oder die Todesanzeige. Auf Wunsch berät GGG Voluntas auch zur Bestattungsverfügung.

Kunden sagen:

"Eine persönliche Beratung ist viel wert.
Die Beraterin hat uns verständlich durch die Patientenverfügung geführt. Es hat nun jeder genau das, was er aussagen wollte. Jetzt fühlen wir uns sorglos." Ehepaar A. und H.F.

So erreichen Sie uns

GGG Voluntas
Leimenstrasse 76 (Hinterhaus)
4051 Basel (Schweiz)

+41 61 225 55 25
Dienstag bis Freitag: 9–12 Uhr

info@ggg-voluntas.ch

Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Patientenverfügung finden Sie hier.