Die Hinterlegung der Patientenverfügung.

Ein persönlicher Ausweis zeigt, wo Ihre Patientenverfügung angefordert werden kann.

Wenn Ihre Patientenverfügung zum Tragen kommen soll, ist es wichtig, dass sie jederzeit angefordert werden kann. Deshalb bietet GGG Voluntas die Hinterlegung der Patientenverfügung bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel (MNZ) an. Das Dokument kann dort rund um die Uhr angefragt und an einen Arzt, eine Ärztin (bzw. ans Spital) übermittelt werden. Ihr persönlicher Ausweis, den Sie beim Abschluss der Patientenverfügung erhalten, informiert über die Hinterlegung Ihrer Verfügung bei der MNZ.

Falls Sie Ihre Patientenverfügung nicht bei der MNZ hinterlegen möchten, können Sie das Dokument im Original z.B. bei Ihren amtlichen Unterlagen aufbewahren. Sie können dann selber auf dem persönlichen Ausweis angeben, wo Ihre Verfügung angefordert werden kann.

So erreichen Sie uns

GGG Voluntas
Leimenstrasse 76 (Hinterhaus)
4051 Basel (Schweiz)

+41 61 225 55 25
Dienstag bis Freitag: 9–12 Uhr

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